Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Szunetmentes . hu Kft GmbH (im folgenden Dienstleister genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Schriftverkehr erfolgt vorzugsweise per Email und ist Schriftverkehr per Briefpost gleichgestellt.
Vertragsabschluss
(1) Die Angebote von Dienstleister sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Dienstleister ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei Dienstleister anzunehmen. Ist die bestellte Ware bei Dienstleister vorrätig, beträgt die Annahmefrist eine Woche.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (auch per Email) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
(4) Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, bestätigt Dienstleister unverzüglich den Eingang der Bestellung. Die Zugangsbetätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Widerrufsrecht des Kunden bei Fernabsatzverträgen, Rechtsfolgen bei Widerruf
Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Kunde die Ware im Rahmen eines Fernabsatzvertrages (vgl. § 312g BGB) bestellt, besteht bei Kundenspezifikation (speziell angefertigte bzw. bearbeitete Ware) kein Widerrufsrecht. Sofern es sich nicht um eine Kundenspezifikation handelt, gilt die Widerrufsbelehrung.
Lieferungen, Lieferzeit
(1) Dienstleister übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch die Zulieferer von Dienstleister. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Dienstleister zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkreten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer von Dienstleister. Dienstleister ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines konkreten Deckungsgeschäftes seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Dienstleister wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Widerrufsrecht unverzüglich ausüben. Eine etwaig bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(2) Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Der Beginn der vereinbarten Liefertermine bzw. Lieferfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Dienstleister die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Zulieferern eintreten – hat Dienstleister auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Dienstleister die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird Dienstleister dem Kunden in wichtigen Fällen baldmöglichst mitteilen.
(5) Im Falle von durch Dienstleister zu vertretenen Lieferverzögerungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Soweit die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte voraussetzt, dass der Kunde Dienstleister eine Nachfrist setzt, wird die Länge der zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Sie beginnt mit Zugang der Nachfristsetzung bei Dienstleister zu laufen.
(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Dienstleister berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche von Dienstleister bleiben vorbehalten.
(7) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (6) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(8) Sofern der Lieferverzug von Dienstleister auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein Verschulden der Vertreter von Dienstleister oder seiner Erfüllungsgehilfen ist dem Verkäufer zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von Dienstleister zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von Dienstleister auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Anfallende Transportkosten und sonstige Leistungen werden in der Rechnung von Dienstleister gesondert ausgewiesen. Die Höhe der ausgewiesenen Transportkosten steht unter dem Vorbehalt, dass die Ware durch zwei Mitarbeiter des Speditionsunternehmens ohne Einsatz sonstiger technischer Hilfsmittel an den Bestimmungsort verbracht werden kann. Sollte dazu der Einsatz technischer Hilfsmittel (z. B. Kran etc.) erforderlich sein, so gehen die für deren Inanspruchnahme anfallenden Kosten zu Lasten des Kunden.
(2) Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung in voller Höhe zu entrichten. Der Käufer gerät ohne weitere Erklärung von Dienstleister zehn Kalendertage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er bis dahin nicht bezahlt hat.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Dienstleister anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Sofern die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts außerdem ausgeschlossen, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu der Erheblichkeit des Mangels bzw. dem zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwand steht. Die Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben davon unberührt.
Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Dienstleister das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Dienstleister das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere Gerichtsvollzieher im Falle einer Pfändung) wird der Kunde auf das Eigentum von Dienstleister hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit Dienstleister seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Das gleiche gilt im Falle von Beschädigungen oder bei Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde Dienstleister unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat Dienstleister alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
(3) Solange der Kunde nicht Eigentümer der Ware ist (vgl. Abs. (1)), ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware weiterzuveräußern.
(4) Dienstleister ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. (1), (2) oder (3) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch den Käufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Dienstleister hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch Dienstleister liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Dienstleister ist nach der Rücknahme der Ware zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(5) Die im Falle des Rücktritts durch Dienstleister gemäß Abs. (4) anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.
Gewährleistung, Gewährleistungsfrist
(1) Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(2) Mängel sind vom Kunden mittels Digital- oder Printfoto zu dokumentieren und Dienstleister in Schriftform per Email oder Brief zuzustellen.
(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvorsetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, leistet Dienstleister für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er bei Vorliegen eines Mangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Dienstleister ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(6) Mehrfache Nacherfüllungsversuche von Dienstleister sind zulässig. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(7) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Dienstleister die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
(8) Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Lieferung neuer Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem Verkäufer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Abs. 3).
(9) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist Dienstleister lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(10) Garantien im Rechtssinne über den vorstehenden Umfang hinaus erhält der Kunde durch Dienstleister nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Haftung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Dienstleister auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Dienstleister. Die Regelung zur Haftung von Dienstleister bei Lieferverzug (vgl. oben unter Lieferung/Lieferzeit Abs. 8) bleibt unberührt. Gegenüber Unternehmern haftet Dienstleister bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nicht.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränken betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Dienstleister zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. In diesen Fällen haftet Dienstleister uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Dienstleister bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet Dienstleister allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(3) Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung von Dienstleister ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen, wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB oder wegen Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Dienstleister ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Dienstleister.
(5) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Dienstleister grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von Dienstleister zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Dienstleister. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSGB
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
Datei
Szunetmentes . hu Kft (GmbH)
Adresse: H-1041, Budapest, Nyar utca 115.
Tel: +36 20 444 8974
EU-VAT: HU26506582
